Eine Doppelkarte bekommt man ganz leicht im Internet

In gewisser Hinsicht ist die herkömmliche Doppelkarte, wie man sie bei der An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges früher kannte, ausgestorben, da die nötige Übermittlung der Versicherungsdaten an die Behörde heutzutage auf elektronischem Weg erfolgt. Da man aber ohne den nötigen Versicherungsschutz hierzulande kein Kraftfahrzeug anmelden darf und dieser Schutz der Behörde auch bestätigt werden muss, ist der Zweck einer Doppelkarte, ob nun in digitaler oder physischer Form, nach wie vor derselbe.

Eine Doppelkarte erfüllt genauer gesagt den Zweck, der Zulassungsbehörde die Absicht des Versicherungsabschlusses zu bestätigen, was auch von dem auserwählten Versicherungsunternehmen gewünscht wird. Der Unterschied bei der Kfz-Haftpflicht in Bezug auf andere Versicherungen ist vor allem der, dass man hier schon über den nötigen Versicherungsschutz verfügt, bevor die erste Zahlung des Versicherungsbeitrages erfolgt. Um dies gegenüber der Zulassungsbehörde vom Versicherungsgeber und –nehmer bestätigen zu können, gab es die Doppelkarte. Ihren Namen hat sie, da es sie immer in zwei identischen Ausführungen, der eigentlichen Versicherungsbestätigung und dem Durchschlag gab. Eine Ausführung behielt die Zulassungsstelle und eine der Versicherungsnehmer.

Da die Doppelkarte in ihrer herkömmlichen Form seit dem 1. Januar 2003 aber nicht mehr besteht, ist der Begriff für die Versicherungsbestätigung für Zulassungen von Kraftfahrzeugen heute ausgestorben und besteht gegebenenfalls als Synonym. Im Zuge des Aufwandes dieses Verfahrens wurde die Doppelkarte letzten Endes durch die Deckungskarte ersetzt. Dem Versicherungsunternehmen werden die nötigen Daten nun auf elektronischem Wege vermittelt und es entsteht somit weniger Aktenaufkommen. Im Grunde hat der Versicherte von dieser Neuerung nicht viel, da er nach wie vor den entsprechenden Nachweis bei der Behörde selbst vorlegen muss.

Aber auch diesem Problem hat man sich bereits angenommen und es besteht seit dem März 2008 die Möglichkeit, die Versicherungsbestätigung rein elektronisch abzuwickeln. Die eVB besteht aus einem Zahlen- und Buchstabencode mit sieben Stellen und die Deckungskarten wurden dadurch gänzlich entbehrlich, da der nötige Nachweis in dieser extrem vereinfachten Form gegeben werden kann. Wenden Sie sich an unseren Telefonservice, wenn Sie fragen zur eVB oder zum Kfz-Versicherungsschutz im Allgemeinen haben.